Schonzeiten

Grundsätzlich gilt:

 

Die Binnenfischereiordnung / Stand 06.07.1989

 

darüber hinaus hat die Jahreshauptversammlung des Bornhorster Fischereiverein e.V. den Vorschlag der Gewässerwarte in der Sitzung vom 17.03.2024 (der nachfolgend aufgeführt ist) angenommen.

 

Somit gelten seit dem 17.03.2024 folgende Schonzeiten:

  • Die Hechtschonzeit wurde für alle Vereinsgewässer auf die Zeit vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres festgelegt.
  • Die Zanderschonzeit wurde für alle Vereinsgewässer auf die Zeit vom 01.02. bis zum 30.06. eines Jahres festgelegt. 
  • Kurzfristige Änderungen können durch die Gewässerwarte in Abstimmung mit dem Vorstand getroffen werden.

Andreas Kauß.                             Tim Kickler                            17.03.2024

Vorsitzender                                2. Vorsitzender