Grundsätzlich gilt:
Die Binnenfischereiordnung / Stand 06.07.1989
darüber hinaus hat die Jahreshauptversammlung des Bornhorster Fischereiverein e.V. den Vorschlag der Gewässerwarte in der Sitzung vom 17.03.2024 (der nachfolgend aufgeführt ist) angenommen.
Somit gelten folgende Schonzeiten:
Der Vorstand
Bornhorster Fischereiverein e.V.
Mittagsweg 37
26133 Oldenburg
Mobil: 0170 5578246
E-Mail: [email protected]