Schonzeiten

Grundsätzlich gilt:

 

Die Binnenfischereiordnung / Stand 06.07.1989

 

darüber hinaus hat die Jahreshauptversammlung des Bornhorster Fischereiverein e.V. den Vorschlag der Gewässerwarte in der Sitzung vom 17.03.2024 (der nachfolgend aufgeführt ist) angenommen.

 

Somit gelten folgende Schonzeiten:

  • Die Hechtschonzeit wurde für alle Vereinsgewässer auf die Zeit vom 01.02. bis 30.04. eines jeden Jahres festgelegt.
  • Die Zanderschonzeit wurde für alle Vereinsgewässer auf die Zeit vom 01.02. bis zum 31.05. eines Jahres festgelegt. 
  • Kurzfristige Änderungen können durch die Gewässerwarte in Abstimmung mit dem Vorstand getroffen werden.

Der Vorstand


1 Umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)