Gastkarten

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Sollte ihr die App nicht laden wollen, bekommt ihr die Gastkarte mit QR-Code per Mail und könnt direkt loslegen.

Alternativ, könnt ihr die Gastkarte auch ausdrucken.

Alle weiteren und wichtigen Informationen erhaltet ihr per Mail oder in der App.

 

 

 

      

 

WICHTIG!!!! 

Die Gastkarten sind nicht übertragbar

 

Der Käufer/Benutzer versichert mit Erwerb einer Gastkarte, 

im Besitz einer gültigen Fischereiprüfung

zu sein. Die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte

Fischereiprüfung ist, wie auch die Gastkarte (Fischereierlaubnis),

auf Verlangen den zuständigen Personen

(Fischereiaufsicht, Polizei etc.) vorzuzeigen. 

 

Jede Ausübung der Angelfischerei findet in eigener Verantwortung statt. 

Der Bornhorster Fischereiverein e.V. haftet nicht

für Personen- oder Sachschäden.

 

 

 

 


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Regelungen Bornhorster Badesee
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Regelungen Silbersee und Geestrandgraben (Ableiter)
Regelungen Silbersee und Geestrandgraben
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Fischerei- und Gewässerordnung für Gastangler. Gültig gem. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 17.03.2024

 

Die Nutzung von Booten, Belly Booten oder andere Schwimmhilfen,

sind für Gastangler insbesondere auf dem Bornhorster Badesee sowie allen anderen Gewässern

des Bornhorster Fischereiverein e.V. verboten.

 

1.            Allgemeines

 

Alle nachfolgenden Regelungen sind Auswirkungen gesetzlicher Bestimmungen sowie der eigenen Satzung und Regelwerke und Satzungen unserer Verbände (Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. und DAFV), denen wir als Mitgliedsverein angehören.

 

Mit den jeweiligen geltenden, die Fischerei und den Tier- und Naturschutz betreffenden Gesetzen und Normen hat sich alle Gäste mit gültiger Gastkarte vor dem Angeln eigenverantwortlich vertraut zu machen.

 

Jede Ausübung der Angelfischerei findet in eigener Verantwortung statt. Der Bornhorster Fischereiverein e.V. haftet nicht für Personen- oder Sachschäden.

 

2.            Fischereierlaubnis/Fischereiaufsicht

 

Die Fischereierlaubnis ist gegeben, wenn

 

-       der Besitz einer gültigen Fischereiprüfung, in Zusammenhang mit dem

         Bundespersonalausweis und der Gastkarte (Fischereierlaubnisschein) für den jeweiligen

         Zeitraum mitgeführt werden.

 

-       Der Fischereiaufsicht sind auf Verlangen der getätigte Fang und die Fischereierlaubnis zu

        zeigen. Dieses Auskunftsrecht haben in begründeten Fällen auch alle sich ausweisende

        Vereinsmitglieder.

 

3.            Pflichtzubehör / Erlaubtes Gerät

 

Zu jeder Ausrüstung beim Angeln sind zwingend mitzuführen:

 

-       Kescher/Unterfangnetz

-       Hakenlöser

-       Messer zum gesetzeskonformen töten des Fanges

-       Schlagholz zum Betäuben

-       Maßband

-       die für das Fischereijahr jeweils gültige Fangmeldung

 

Als Fanggerät sind in allen Gewässern 3 Handangeln zugelassen. Beim Spinnfischen ist das Fischen mit einer Spinnrute (keine weiteren Spinnruten oder Handangeln) zulässig.

 

4.          Angeln und Verhalten am Angelplatz

 

Durch Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und durch Vorgaben in den Pachtverträgen sind vereinsintern folgende Regelungen zu beachten:

 

-       Beim Fischen in den Gewässern des Bornhorster Fischereivereins von 1962 e.V. hat sich

        jede Anglerin, jeder Angler so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt,

        behindert oder belästigt, sowie jeglicher Anlass zu öffentlichem Ärgernis vermieden wird.

 

-      Das Hältern von Fischen ist verboten.

 

-       Die Angeln sind unter stetiger, persönlicher Aufsicht zu halten. Wer seinen Platz verlässt, hat  

        alle Angeln aus dem Wasser zu nehmen.

 

-       Fänge dürfen nur mitgenommen werden, wenn diese die vorgeschriebene Mindestgröße 

        haben. Diese Fänge sind vorschriftsmäßig abzuschlagen und unverzüglich zu töten.

 

-        Geschütze Fische und Fische die, die geforderte Mindestgröße nicht erreichen, sind

         vorsichtig, unter Schonung freizulassen. Sollte dieses nicht möglich sein, ist der Fisch

         abzuschlagen und zu töten. Haken und Vorfach dürfen aus Kontroll- bzw.

         Rechtfertigungsgründen nicht entfernt werden.

  

-       Das Anfüttern ist verboten.

 

-       Das Angeln in der Badezone (gesamte Zone mit Sandstrand, einschließlich Bootshaus

        des DLRG) des Bornhorster Badesees ist verboten.

 

-        Die Inseln im Bornhorster Badesee dürfen nicht betreten werden.

 

-        Die durch Schilder gekennzeichnete und gesperrte Uferzone des Silbersees (Teich am

       Fliehweg) darf nicht betreten werden.

 

 5.     Schonzeiten (gesetzliche und vereinsinterne)

 

        Grundsätzlich gilt die jeweils gültige gesetzliche Artenschonzeit.

 

-       Die Hechtschonzeit wurde auf die Zeit vom 01.02. bis zum 30.04. eines jeden

         Jahres festgelegt. Die Zanderschonzeit wurde auf die Zeit vom 01.02. bis 30.06. eines jeden

         Jahres festgelegt.

 

-       Alle Gäste mit Fischereierlaubnis haben sich tagesaktuell über die aktuelle Situation und

        etwaige Veränderungen der Schonzeiten oder etwaige Änderungen an den Gewässern des

        Bornhorster Fischereiverein e.V. zu informieren. Im Zweifel ist das Gespräch mit dem

        Vorstand vor dem Angeln zu suchen, damit alle Unklarheiten vor dem Angeln beseitigt

        werden können.

 

6.        Erlaubte Fanggrößen/Fangmenge

 

Im einzelnen gelten vereinsintern folgende Maße als Mindestgröße (gemessen wird von Maul- bis Schwanzflossenspitze):

  

 

            - Aal                            45 cm

            - Karpfen                   50 cm

            - Barsch                     25 cm

            - Hecht                       60 cm

            - Zander                     50 cm

            - Schleie                     40 cm

 

Die anschließend aufgeführten Mengen beziehen sich auf einen Fischereitag (Kalendertag):

 

Hecht oder Zander ab 80 cm        = 1

Hecht oder Zander bis 80 cm       = 1

Karpfen oder Schleie                      = 2

Barsch bis 35 cm                             = 2

Barsch ab 35 cm                              = 1

Aal                                                      = 2

            

 8.        Jugendliche 

            

Für Jugendliche mit Sportfischerprüfung gelten die Vorschriften zum Fischen für

Erwachsene analog. Das Angeln zur Nachtzeit (21:00 – 06:00 Uhr), ist Ihnen nur

in Begleitung eines erwachsenen Mitgliedes oder Erziehungsberechtigten erlaubt.

 

 9.         Gewässerordnung

           

Es ist die stetige Pflicht eines jeden Anglers, sich diszipliniert und vorbildlich im

Sinne des Naturschutzes zu verhalten. Dieses gilt insbesondere für Gäste, die unsere Gewässer nutzen.

 

o  Vorgefundene Verunreinigungen (auch fremd verschuldete Verunreinigungen) werden

     sachgerecht entsorgt.

 

o  Besondere Vorkommnisse werden unverzüglich dem Vorstand (siehe www.bornhorster-

    fischereiverein.de ) gemeldet.

 

o   Gastanglern ist jegliche Nutzung einer Schwimmhilfe (z.B. Bellyboat, SUP-Board) zur

      Angelfischerei  auf den Gewässern des Bornhorster Fischereiverein e.V. untersagt. Die Nutzung

      von Booten zur Angelfischerei ist  verboten

 

o   Alle Einfahrten zu landwirtschaftlich genutzten Flächen sind frei zu halten.

 

Verstöße gegen diese Gewässerordnung werden durch unmittelbaren Entzug der Fischereierlaubnis/Gastkarte geahndet. Das Angeln ist unverzüglich einzustellen und den  Anweisungen ist voll umfänglich Folge zu leisten.

 

Bei Verstößen, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat angesehen werden könnten,

erfolgt in jedem Fall eine Anzeige bei der zuständigen kommunalen Ordnungsbehörde

oder der zuständigen Polizeibehörde.

 

 

Die Fischerei- und Gewässerordnung tritt gem. Beschluss der Jahreshauptversammlung

vom 17.03.2024 in Kraft.

 

Fischereiverein Bornhorst von 1962 e.V.

 

 Andreas Kauß                                                                                           Tim KIckler

 

1. Vorsitzender                                                                                           2. Vorsitzender