24/7 Gastkarten kaufen ohne Rücksicht auf Öffnungszeiten oder weite Wege zur nächsten Kartenausgabestelle.
Sicherer Kauf, Gewässer aussuchen und direkt loslegen.
Ideal für kurzentschlossene Petrijünger.
Umfangreiche Gewässerdatenbank für Deutschland und Österreich. Einfach mal bei www.hejfish.de vorbeischauen.
Tageskarten für den kleinen Bornhorster Badesee und den Geestrandgraben.
Einfach auf den Button "ANGELKARTEN ONLINE KAUFEN", registrieren, bezahlen, APP aus dem Google Play Store oder dem IOS-Store laden.
Sollte ihr die App nicht laden wollen, bekommt ihr die Gastkarte mit QR-Code per Mail und könnt direkt loslegen.
Alternativ, könnt ihr die Gastkarte auch ausdrucken.
Alle weiteren und wichtigen Informationen erhaltet ihr per Mail oder in der App.
ACHTUNG: Gastkarten sind NICHT übertragbar!
WICHTIG!!!!
Die Gastkarten gelten nur für die Gewässer,
- Bornhorster Badesee
- Geestrandgraben/Ableiter an der Elsflether Straße
Der Käufer/Benutzer versichert mit Erwerb einer Gastkarte,
im Besitz einer gültigen Fischereiprüfung
zu sein. Die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte
Fischereiprüfung ist, wie auch die Gastkarte (Fischereierlaubnis),
auf Verlangen den zuständigen Personen
(Fischereiaufsicht, Polizei etc.) vorzuzeigen.
Fischerei- und Gewässerordnung für Gastangler
Die Nutzung von Booten, Belly Booten oder andere Schwimmhilfen,
sind für Gastangler insbesondere auf dem Borhorster Badesee sowie allen anderen Gewässern
des Bornhorster Fischereiverein e.V. verboten. Die Zuwiderhandlung führt zum
sofortigen und dauerhaften Entzug der Fischereierlaubnis.
Die Fischerei- und Gewässerordnung legt den Rahmen fest, in dem wir die Verantwortung für den uns überlassenen Naturraum übernehmen wollen.
Die nachfolgenden Regelungen sollen als oberste Priorität eine nachhaltige Hege und Pflege der Fischbestände sicherstellen und die heimische Pflanzen- und Tierwelt als Erholungsraum für uns Angler und andere Naturliebhaber sichern helfen.
1. Allgemeines
Alle nachfolgenden Regelungen sind Auswirkungen gesetzlicher Bestimmungen sowie der eigenen Satzung und Regelwerke und Satzungen unserer Verbände (LFV-S-Weser-Ems e.V. und DAFV), denen wir als Mitgliedsverein angehören.
Mit den jeweiligen geltenden, die Fischerei und den Tier- und Naturschutz betreffenden Gesetzen und Normen hat sich jedes Mitglied selbst vertraut zu machen.
2. Angelberechtigung
Die Angelberechtigung ist gegeben, wenn
- der Besitz einer gültigen Fischereiprüfung, in Zusammenhang mit dem Bundespersonalausweis
und der Gastkarte für den jeweiligen Zeitraum mitgeführt werden.
3. Pflichtzubehör / Erlaubtes Gerät
Zu jeder Ausrüstung beim Angeln sind zwingend mitzuführen:
- Kescher/Unterfangnetz
- Hakenlöser
- Fischtöter/Messer zum Abstechen
- Schlagholz zum Betäuben
- Maßband
- die für das Fischereijahr jeweils gültige Fangmeldung
Als Fanggerät sind in allen Gewässern 3 Handangeln zugelassen. Beim Spinnfischen ist das Fischen mit einer Spinnrute (keine weiteren Spinnruten oder Handangeln) zulässig.
4. Angeln und Verhalten am Angelplatz
Durch Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und durch Vorgaben in den Pachtverträgen sind vereinsintern folgende Regelungen zu beachten:
- Das Hältern von Fischen ist verboten.
- Die Angeln sind unter stetiger, persönlicher Aufsicht zu halten. Wer seinen Platz verlässt, hat alle
Angeln aus dem Wasser zu nehmen.
- Fänge dürfen nur mitgenommen werden, wenn diese die vorgeschriebene Mindestgröße haben.
Diese Fänge sind vorschriftsmäßig abzuschlagen und unverzüglich zu töten.
- Geschütze Fische und Fische die,die geforderte Mindestgröße nicht erreichen, sind vorsichtig, unter
Schonung freizulassen. Sollte dieses nicht möglich sein, ist der Fisch abzuschlagen und zu töten. Haken und Vorfach dürfen aus Kontroll- bzw. Rechtfertigungsgründen nicht entfernt werden.
- Der Vorstand kann in Zusammenarbeit mit den Gewässerwarten kann die gesetzlichen Mindestmaße erhöhen und die Schonzeit ausdehnen.
- Beim Fischen in den Gewässern des Bornhorster Fischereivereins von 1962 e.V. hat sich
jede Anglerin, jeder Angler so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt,
behindert oder belästigt, sowie jeglicher Anlass zu öffentlichem Ärgernis vermieden wird.
- Das Anfüttern ist für Gastangler verboten.
5. Schonzeiten (gesetzliche und vereinsinterne)
Grundsätzlich gilt die jeweils gültige gesetzliche Artenschonzeit.
- Die Hecht- und Zanderschonzeit wurde auf die Zeit vom 01.02. bis zum 30.04. eines jeden Jahres
festgelegt. Sie kann vom Vorstand in Abstimmung mit den Gewässerwarten verlängert werden.
- in der Hecht- und Zanderschonzeit ist das Angeln mit totem Köderfisch oder
Fischteilen verboten. Ebenso ist das Fischen mit jeglichen Kunstködern oder
Drop-Shot-Montagen in dem Zeitraum der Hecht- und Zanderschonzeit verboten.
- Alle Gastangler haben sich Tagesaktuell über die aktuelle Situation und etwaige
Veränderungen der Schonzeiten oder ausgesprochene Angelverbote an den
Gewässern des Bornhorster Fischereiverein e.V. auf der Vereins-Internetseite
zu informieren!
6. Erlaubte Fanggrößen/Fangmenge
Der Vorstand kann in Absprache mit den Gewässerwarten die gesetzlich
vorgegebenen Mindestgrößen heraufsetzen.
Im einzelnen gelten vereinsintern folgende Maße als Mindestgröße
(gemessen wird von Maul- bis Schwanzflossenspitze):
- Aal 45 cm
- Karpfen 40 cm
- Barsch 20 cm
- Hecht 60 cm
- Zander 50 cm
- Schleie 35 cm
Die anschließend aufgeführten Mengen beziehen sich auf einen Fischereitag (Kalendertag):
Hecht oder Zander = 1
Karpfen oder Schleie = 1
Barsch ab 30 cm = 1
Aal = 2
8. Jugendliche
Jugendliche haben das Pflichtzubehör gem. Ziffer 3 zwingend mitzuführen.
Jugendliche ohne Sportfischerprüfung dürfen bis zum Ablegen der
Sportfischerprüfung mit zwei Handangeln unter Aufsicht der Jugendwarte
oder eines erwachsenen Mitgliedes mit Sportfischerprüfung fischen.
Das Spinnfischen ist für Jugendliche ohne Sportfischerprüfung erlaubt.
Für Jugendliche mit Sportfischerprüfung gelten die Vorschriften zum Fischen für
Erwachsene analog. Das Angeln zur Nachtzeit (21:00 – 06:00 Uhr), ist Ihnen nur
in Begleitung eines erwachsenen Mitgliedes oder Erziehungsberechtigten erlaubt.
9. Gewässerordnung
Es ist die stetige Pflicht eines jeden Anglers, sich diszipliniert und vorbildlich im
Sinne des Naturschutzes zu verhalten.
Hierzu ergehen folgende Grundregeln, die für alle Vereinsgewässer des
Bornhorster Fischereivereins von 1962 e.V. gelten:
o Vorgefundene Verunreinigungen werden sachgerecht entsorgt.
o Besondere Vorkommnisse werden unverzüglich dem Vorstand ,den
Fischereiaufsehern oder den Gewässerwarten
(siehe www.bornhorster-fischereiverein.de ) gemeldet.
o Die Entstehung von „Trampelpfaden“ ist zu vermeiden.
o Zur Ausübung der Fischerei dürfen die städtischen Gewässer nicht mit Booten
befahren werden. Gastanglern ist darüber hinaus jegliche Nutzung einer
Schwimmhilfe (z.B. Bellyboat) auf allen Gewässern des Bornhorster Fischereiverein e.V. untersagt.
o Alle Einfahrten zu landwirtschaftlich genutzten Flächen sind frei zu halten.
o Am Geestrandgraben (Ableiter) darf mit dem PKW nur die Uferseite
(unbefestigter Deichweg) zur Elsflether Straße befahren werden.
o Das Graben nach Würmern ist im Angelgebiet untersagt.
Verstöße gegen diese Gewässerordnung werden durch unmittelbaren Entzug der Angelerlaubnis/Gastkarte geahndet. Das Angeln ist unverzüglich einzustellen und
den Anweisungen ist voll umfänglich Folge zu leisten.
Bei Verstößen, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat angesehen werden könnten,
erfolgt in jedem Fall eine Anzeige bei der zuständigen kommunalen Ordnungsbehörde
oder der zuständigen Polizeibehörde.
Der Pfandbetrag über 20 € wird bei Rückgabe der ausgefüllten Fangmeldung durch
den 1.Vorsitzenden zurückgezahlt.
Bei Nichtabgabe wird der Pfandbetrag dem Vereinsguthaben zugeführt. Darüber hinaus
werden an die Personen, die die Fangmeldung nicht zurückgegeben haben, zukünftig
(ab Verstoß gegen diese Gewässerordnung) keine weiteren Gastkarten verkauft.
Die Fischerei- und Gewässerordnung tritt gem. Beschluss der Jahreshauptversammlung
vom 19.03.2020 in Kraft.
Fischereiverein Bornhorst von 1962 e.V.
Andreas Kauß Frank Schmidt
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Bornhorster Fischereiverein e.V.
Mohrstraße 11
26135 Oldenburg
Tel.: 0441 - 57030692
Fax.: 0441 - 68312122
E-Mail: info@bornhorster-fischereiverein.de